Was wir für Sie und Ihre Angehörigen tun können

Informationen zur Kostenübernahme

Häusliche Krankenpflege
- nach § 37 Sozialgesetzbuch V -

Behandlungspflege wie beispielsweise Injektionen, Verbände, Op-Nachsorge, Intensivmedizinische Betreuung, Infusionen, Schmerzpumpenbetreuung, parenterale Ernährung, Portpflege, Katheterwechsel, Bedienung von Sauerstoffgeräten u.ä., Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, hauswirtschaftliche Versorgung.

Pflegeversicherungsleistungen
- nach Sozialgesetzbuch XI -

Individuelle Pflege nach Erstellung eines Pflegeplans unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten, hauswirtschaftliche Betreuung, Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Bezug von Geldleistungen.



Sterbebegleitung
- rund um die Uhr -

Insbesondere die Begleitung und psychische Betreuung von schwerstkranken Patienten und dessen Angehörigen.

Soziale Beratung
- und Hilfe bei Antragstellungen -

Pflegegeldanträge, Anträge auf Leistungen beim Sozialamt, Anträge auf medizinische Leistungen sowie Heil- und Hilfsmittel.



Service und Vermittlung
- von -

Fahrbarem Mittagstisch, Haushaltshilfen, Fußpflege, Notrufsystemen, Heil- und Hilfsmitteln wie: Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren, Toilettenstühlen, Badewannenliftern, Duschhocker u.v.m..

Beratung und Schulung
- von pflegenden Angehörigen -

Bei allen Belangen rund um die Pflege und Pflegehelfern wie, Pflegebetten, Toilettenstühlen, Badewannenliftern und vielem mehr.