Wer kommt für die Kosten auf?

Kostenübernahme für häusliche Krankenpflege und Pflegeleistungen

Für eine individuelle Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten einer notwendigen Pflege und einer optimalen Betreuung zu Hause, stehen wir ihnen selbstverständlich jeder Zeit kostenlos zur Verfügung.

Die Kostenträger für die genannten Pflegeleistungen sind die Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Sozialämter und teilweise auch die Betreuten selbst.

Aufgrund der finanziellen Mehrbelastung durch die Gesundheitspolitik, sind wir als Pflegedienst bemüht die privaten Kosten für die notwendige Pflege so gering wie möglich zu halten, und verzichten somit auf die Zahlung zusätzlicher Investitionskosten.



Die Pflegegrade — neues Modell
gültig ab 01.01.2017

Pflegebedürftige Menschen benötigen im Alltag Unterstützung von Pflegekräften, zum Beispiel bei der Körperpflege oder bei Besorgungen und Einkäufen. Die Leistungen und finanziellen Ansprüche der Patienten mit Pflegebedürftigkeit sind dabei von der jeweiligen Pflegegraden abhängig.



Pflegegrad 1

Diese niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die bis 2016 gültige Pflegestufe 0 nicht erfüllt haben. Mit dem Pflegestärkungsgesetz haben auch diese die Chance auf eine Unterstützung der Pflegeversicherung.

Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 entspricht der bis 2016 gültigen Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.

Pflegegrad 3

Dem Pflegegrad 3 entsprechen die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz).

Pflegegrad 4

Wer bis Ende 2016 die Pflegeleistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und Pflegestufe 3 in Anspruch genommen hatten, erhält nun die Einstufung in Pflegegrad 4.

Pflegegrad 5

Dem Pflegegrad 5 werden Menschen zugeordnet, die bis 2016 in die Pflegestufe 3 bzw. als "Härtefall" eingestuft waren.

Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.






Die Pflegestufen — altes Modell
gültig bis 31.12.2016

Die unten stehenden Pflegestufen sind nicht mehr gültig und in die oben stehenden Pflegegrade überführt. Diese sind nur weiterhin für Vergleiche aufgeführt.



Pflegestufe 0
Eingeschränkt Alltagskompetente Person

Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 sind Personen, die nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreichen und auf Dauer ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung im Alltag besteht. Es wird demnach berücksichtigt, welche Hilfen nötig sind, um Körperpflege, Kleiden, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und die dazu nötigen Wege zu bewältigen. Betroffen sind von dieser Regelung überwiegend demenzkranke, psychisch erkrankte oder geistig behinderte Menschen die hierdurch eine Besserstellung erfahren sollen. Auch hier können zusätzlich Ansprüche auf Zuschüsse in Form von Pflegehilfsmitteln und Verbesserung des Wohnumfeldes geltend gemacht werden.

Pflegestufe 1
Erheblich Pflegebedürftige Person

Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 sind Personen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftige Personen

Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 sind Personen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen. Zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftige Personen

Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 sind Personen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe benötigen. Zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.

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